Was wir tun

Grundsätzlich tun wir Folgendes:

Eine Mitarbeitervertretung (MAV) entspricht in kirchlichen Einrichtungen weitestgehend einem Betriebsrat aus der freien Wirtschaft und wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zu vertretenden Einrichtungen gewählt.

Wir haben ein Informations-, Mitberatungs- und Mitbestimmungsrecht bei allen Angelegenheiten, die die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen und arbeiten eng mit den Dienststellenleitungen zusammen. Unsere MAV besteht aus 9 Mitgliedern und wurde zuletzt im März 2021 gewählt. Neben den zweiwöchentlichen Sitzungen aller Mitglieder, treffen sich einzelne Mitglieder regelmäßig mit den Dienststellenleitungen, dem Personalbüro und den Qualitätszirkeln des HkD, um aktuelle Vorgänge zu besprechen.

Daneben ist jedes Mitglied der MAV jederzeit von den Mitarbeitenden ansprechbar um eventuelle Probleme zu lösen – die Mitglieder der MAV unterstehen dabei natürlich der Schweigepflicht.

Sollten wir einmal nicht direkt greifbar sein, nehmen wir auch gern E-Mails entgegen und melden uns zeitnah zurück (ggf. bereits mit ersten Ideen/Infos).

Wir bestimmen mit bei ...

... zum Beispiel folgenden Fällen:

  • Ein- und Anstellung.
  • Ein-, Höher- und Herabgruppierung.
  • Kündigung (ausgenommen: außerordentliche Kündigung und Kündigung in der Probezeit).
  • Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten Dauer.
  • Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung.
  • Einführung grundlegender Arbeitsmethoden.
  • Versetzung oder Abordnung von Mitarbeitenden.
  • Einrichtung/Auflösung von Sozialeinrichtungen.
  • Untersagung und Einschränkung einer Nebentätigkeit.
  • Reduzierung oder Anhebung der Arbeitszeit.

Wir beraten mit bei ...

... zum Beispiel folgenden Fällen:

  • Bewertung der Arbeitsplätze.
  • Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfes.
  • Wesentlichen Änderungen in der Organisation der Dienststelle.
  • Außerordentlicher Kündigung und der Kündigung in der Probezeit.
  • Erstellung und Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen.